Anerkannt nach § 45a SGB XI: Hublitz Gebäudereinigung jetzt offizieller Entlastungs-Anbieter
Martin Witt | Veröffentlicht am |
Gute Nachrichten für Familien in der Prignitz und in Ostprignitz-Ruppin: Die Hublitz Gebäudereinigung
GmbH & Co KG ist jetzt offiziell nach § 45a SGB XI anerkannt. Nach einer langen Zeit mit vielen Gesprächen, Anträgen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden freuen wir uns sehr, diese Anerkennung erhalten zu haben ein wichtiger Schritt für uns und vor allem für die Menschen in Perleberg, Wittenberge, Neuruppin, Pritzwalk, Kyritz und den vielen weiteren Orten unseres Servicegebiets, die unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Unter unserer Marke Prignitz Pflegeengel bündeln wir diese Leistungen ab sofort speziell für die Region.
Was regelt der § 45a SGB XI?
Der § 45a SGB XI regelt sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören Leistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Betroffenen möglichst lange zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Wer einen Pflegegrad (1 bis 5) hat und zu Hause gepflegt wird, kann den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € nutzen bereits ab Pflegegrad 1, anders als beim Pflegegeld. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt und kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, allerdings nur bei Anbietern, die nach § 45a anerkannt sind. Nicht genutztes Budget wird bis zu sechs Monate ins Folgejahr übertragen und verfällt zum 30. Juni.
Genau diese Anerkennung hat die Hublitz Gebäudereinigung GmbH & Co KG nun erhalten. Das bedeutet: Unsere Leistungen unter der Marke Prignitz Pflegeengel können künftig direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Diese Leistungen bieten wir in Prignitz und Ostprignitz-Ruppin an
Als anerkannter Anbieter übernehmen wir fünf Entlastungsleistungen unter einem Dach:
- Haushaltsreinigung – regelmäßige Unterhaltsreinigung, Wäsche und Ordnung mit fester Bezugsperson, wöchentlich oder alle 14 Tage
- Betreuung & Alltagsbegleitung – Einzelbetreuung oder stundenweise Gesellschaft zu Hause für mehr soziale Teilhabe
- Entlastung pflegender Angehöriger – stundenweise Unterstützung, damit Angehörige durchatmen können
- Tages- und Nachtpflege – Beratung zum Zuschuss aus dem Entlastungsbetrag und Vermittlung passender Einrichtungen
- Kurzzeitpflege-Zuschuss – zusätzliches Budget aus dem Entlastungsbetrag, wir rechnen Ihren Anspruch durch
Die 131 € monatlich sind ein Gesamtbudget, das Sie frei auf diese anerkannten Leistungen verteilen können – zum Beispiel teils für Haushaltsreinigung, teils für Betreuung.
Unser Gebiet: Prignitz und Ostprignitz-Ruppin
Wir sind mit allen fünf Leistungen persönlich in beiden Landkreisen unterwegs, unter anderem in Perleberg, Wittenberge, Pritzwalk, Karstädt, Kyritz, Rheinsberg, Bad Wilsnack, Meyenburg, Lenzen (Elbe), Neuruppin, Wittstock/Dosse, Fehrbellin, Neustadt (Dosse) und Lindow. Ihr Ort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen gerne, ob wir auch dort tätig werden können.
Über 33 Jahre Erfahrung jetzt auch offiziell für Sie nach § 45a abrechenbar
Die Anerkennung ist neu, unsere Erfahrung ist es nicht: Die Hublitz Gebäudereinigung GmbH & Co KG ist seit 33 Jahren in der Region tätig. Über 924 zufriedene Kunden haben wir seitdem betreut, aktuell begleiten wir 98 Kunden regelmäßig in Prignitz und Ostprignitz-Ruppin. Diese Erfahrung bringen wir jetzt auch in die Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI ein.
Erfahrung
Zufriedene Kunden
Aktuell betreuen wir
So läuft die Abrechnung ab
Für unsere Kunden ist die Anerkennung eine große Erleichterung: Bei der Direktabrechnung entstehen im Rahmen des monatlichen Budgets keine Kosten. Wir klären die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse, Sie erhalten lediglich eine monatliche Übersicht. Wir rechnen unter anderem mit AOK Nordost, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, IKK Brandenburg und Berlin sowie der Knappschaft ab.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Wir freuen uns sehr über diesen Meilenstein und darauf, noch mehr Familien in der Prignitz und in Ostprignitz-Ruppin im Alltag begleiten und entlasten zu dürfen. Haben Sie Fragen zum Entlastungsbetrag oder zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie unverbindlich und helfen Ihnen, die Möglichkeiten Ihrer Pflegekasse optimal zu nutzen.
FAQ - Entlastungsbetrag
Ja, die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags, sofern die Leistungen annerkannt und die Vorraussetzungen erfüllt sind. Das Budget beträgt monatlich 131,00 €.
Das hängt davon ab, ob es sich um ein anerkanntes Betreuungs – oder Entlastungsangebot handelt. Reine Freizeit – oder Fitnessangebote sind in der nicht über den Entlastungsbetrag finanzierbar.
Ja, der Entlastungsbetrag kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden aber das angesparte Budget verfällt mit Ablauf dieses Datums.
Nein, zumindest nicht direkt. Sicher werden Angehörige durch die Hilfe der Dienstleister entlastet, aber eine direkte Unterstützung ist nicht möglich.
Schreibe einen Kommentar