AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hublitz Gebäudereinigung GmbH
- Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Die aufgeführten Regelungen sind Bestandteil zwischen Hublitz Gebäudereinigung GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag und dem sog LV (Leistungsverzeichnis). Mit diesem werden die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen zunächst geregelt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den nachfolgenden Regelungen und dem Inhalt des geschlossenen Vertrages gilt zunächst die Regelung des Vertrages.
1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
1.3. Abweichende Regelungen, wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter sind nur verbindlich, wenn ihrer Geltung ausdrücklich von Hublitz Gebäudereinigung GmbH angenommen ist und bestätigt wird, gerne per E-Mail..
- Ausführung
2.1. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, wie Raumpläne, Zeichnungen oder ähnliches werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
2.2. Die zu vereinbarten Fristen und Termine verlängern sich entsprechend, soweit eine Behinderung verursacht ist durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Kunden, durch Streik oder eine von der Berufsvertretung des Arbeitgebers angeordnete Aussperrung im Betrieb der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH oder in einem unmittelbar für die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH arbeitenden Betrieb und durch höhere Gewalt oder durch andere für Hublitz Gebäudereinigung GmbH unabwendbare Ereignisse.
2.3 Arbeiten wie Büroreinigung, Glasreinigungen, bzw. Gebäudereinigerhandwerks Dienstleistung zu Tarifbedingungen des Gebäudereiniger Handwerks abgerechnet/Fakturiert, bei Tariferhöhung ist die Hublitz Gebäudereinigung GmbH berechtig die Tariferhöhung ohne Zusatzvertrag weiterzuberechnen.
- Abnahme
3.1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftrags-gerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.
3.2. Bei einmaliger Werkleistung, wie z. B. Bauendreinigung, erfolgt die Abnahme, soweit vereinbart, auch Abschnittsweise, spätestens 3 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen.
3.3. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
- Gefahrtragung, Mängelansprüche und Haftung
4.1. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Dienstleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Streik und/oder ein anderes Gewerk, erneut verschmutz und/oder beschädigt oder andere objektiv unabwendbare und von der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH nicht zu vertretenen Umstände beschädigt oder zerstört, so hat sie für die bislang ausgeführten Teile der Leistung Anspruch auf Vergütung, für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.
4.2. Beanstandet der Auftraggeber berechtigterweise Mängel, so ist die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH ist das Recht zur zweimaligen Nachbesserung einzuräumen, bevor der Auftraggeber seine weitergehenden Rechte, wie z. B. Minderung oder Vertragskündigung ausüben kann.
4.3.1. Die Hublitz Gebäudereinigung GmbH haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Schadensersatzhaftung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.3.2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.3.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4.3.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Aufmaß
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung der Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger Handwerks zu ermitteln.
- Preise
Die im Angebot/Auftrag enthaltenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geltenden tariflichen und gesetzlichen, wie auch sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei Änderung dieser Bestimmungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. An Preise im Angebot halten wir uns 25 Arbeitstage gebunden, sollte nicht anderes vereinbart sein.
- Abrechnung
7.1. Stundenlohnarbeiten und zusätzliche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende beauftragte Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
7.2. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die tariflichen Stundensätze zuzüglich Zuschlagssätze der Musterkalkulation des Landesverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.
7.3. Über die ausgeführten Stundenlohnarbeiten und zusätzlichen Leistungen und Lieferungen sind dem Auftraggeber schriftliche Nachweise vorzulegen, die innerhalb von 6 Werktagen nach Vorlage an die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH bearbeitet und unterzeichnet durch den Auftraggeber zurück zu geben sind; Der Auftraggeber hat innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch aber mit fristgerechter Rückgabe der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH seine Bemerkungen hierzu mitzuteilen.
7.4. Nicht fristgerecht zurückgegebene Nachweise gelten als anerkannt, soweit der Auftraggeber diese nicht als nicht anerkannt zurückgegeben oder hiergegen schriftliche Einwendungen erhoben hat.
7.5. Abrechnungen erfolgen in Digitaler-Form und werden nicht mit der Post gesendet, sollte nichts anderes vereinbart sein, die Hublitz Gebäudereinigung GmbH behält sich vor bei Rechnungsstellung auf dem Postweg 1,50€ netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Sollte nichts anderes vereinbart sein.
7.6 Es werden keine Mahnungen geschrieben die Hublitz Gebäudereinigung GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug, gleich das Mahn Gericht einzuschalten, bei Mahnungen/Zahlungsverzug, werden 4,5% p.a Mahnzinsen fällig und eine Mahngebühr pro Mahnung von 10 Euro netto, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro netto pro Mahnung/Zahlungserinnerung
7.7 Sollte durch ein EDV Fehler, bei der Fakturierung Komma erstellen verrückt sein und/oder zahlen Dreher vorkommen, gilt immer der Preis laut Angebot/Auftragsbestätigung, bzw. E-Mail Verehr.
- Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuellen Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
- Zahlungsbedingungen
9.1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt zahlbar; Skontoabzüge werden, soweit nicht vertraglich vereinbart, nicht anerkannt.
9.2. Monatspauschalen sind spätestens am 3. Werktag laufenden Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
9.3. Die Mitarbeiter der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH sind nicht zum Inkasso berechtigt; Schuldbefreiend kann der Auftraggeber nur an die Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH leisten.
- Vertragslaufzeit
10.1. Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung oder gemäß Vereinbarung. Ist hierzu keine Regelung in dem Vertragsverhältnis getroffen und ergibt sich das Ende nicht aus der Art der beauftragten Leistung, ist der Vertrag jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündbar.
10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
10.3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
10.4. Die vorgenannten Vereinbarungen bleiben auf beiden Seiten auch bei Rechtsnachfolge wirksam. Die Rechtsnachfolge ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
10.5. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
11.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit ihm gegenüber der Firma Hublitz Gebäudereinigung GmbH zustehenden Forderung nur dann berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11.2. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenrecht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Datenspeicherung
12.1 Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert, verarbeitet und verwaltet.
12.2 Die Mitarbeiter der Hublitz Gebäudereinigung GmbH, sowie Partnerunternehmen und Subunternehmern, haben eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben.
- Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand und Schriftform
13.1. Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie vorstehender Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was ebenfalls für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gilt.
13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung des § 157 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung zu finden, die dem beiderseitigen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt.
13.3. Für die Durchführung des Vertrages gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag als Gerichtsstand Neuruppin vereinbart.
Stand: 31.07.2024