Haushaltshilfe mit Pflegegrad einfacher als viele denken
Entlastungsbetrag Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen mit einem Pflegegrad ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 € nach § 45a SGB XI zusteht. Mit diesem Budget können anerkannte Dienstleistungen wie Haushaltshilfe oder Unterstützung im Alltag finanziert werden.
Diese Leistungen deckt der Entlastungsbetrag ab
Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI übernehmen wir für Sie:
Die 131 € monatlich sind ein Gesamtbudget, das Sie frei auf diese anerkannten Leistungen verteilen können – zum Beispiel teils für Haushaltsreinigung, teils für Betreuung. Nicht genutztes Budget wird bis zu sechs Monate ins Folgejahr übertragen und verfällt zum 30. Juni.
- Haushaltsreinigung – regelmäßige Unterhaltsreinigung, Wäsche und Ordnung mit fester Bezugsperson, wöchentlich oder alle 14 Tage.
- Betreuung & Alltagsbegleitung, Einzelbetreuung oder stundenweise Gesellschaft zu Hause, für mehr soziale Teilhabe im Alltag.
- Entlastung pflegender Angehöriger – stundenweise Unterstützung zu Hause, damit Angehörige durchatmen können.
- Tages- und Nachtpflege – Beratung zum Zuschuss aus dem Entlastungsbetrag und Vermittlung passender Einrichtungen.
- Kurzzeitpflege-Zuschuss – zusätzliches Budget aus dem Entlastungsbetrag, wir rechnen Ihren Anspruch durch.
Ob Sie sich für Entlastungsbetrag Haushaltshilfe allein oder eine Kombination mehrerer Leistungen entscheiden: Wir stellen für Sie die passende Lösung zusammen und kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse – ohne Vorkasse und ohne versteckte Kosten.
So einfach funktioniert die Unterstützung
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Entlastungsbetrag Haushaltshilfe unkompliziert in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie dabei von der ersten Beratung bis zur regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch, erklären Ihnen den Ablauf und unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, während wir uns um den Rest kümmern.
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe unkompliziert zu nutzen und übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
Gerne beantworten Ihre Fragen rund um den Entlastungsbetrag, prüfen gemeinsam Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten – unverbindlich und persönlich.
„Entlastungsbetrag Haushaltshilfe: So läuft die Abrechnung ab"
1. Rufen Sie uns an
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir besprechen Ihren Bedarf und klären, welche Pflegekasse Sie haben.
Tel: 03876 616170
Wir melden uns werktags meist innerhalb weniger Stunden zurück.
2. Anspruch & Formalitäten klären
Wir prüfen gemeinsam Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag und übernehmen die Abtretungserklärung sowie alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten Ihrer Zeit.
3. Ergebnisse geniessen
Ihre Entlastungsbetrag Haushaltshilfe startet mit festen Terminen und fester Ansprechperson. Wir rechnen monatlich direkt mit der Kasse ab – Sie erhalten nur eine Übersicht, keine Rechnung. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihr Budget.
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Aktuell betreuen wir
FAQ - Entlastungsbetrag Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsleistungen wie eine Haushaltshilfe oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro pro Monat. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Ja. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für eine anerkannte Haushaltshilfe eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Leistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann.
Das hängt von Ihrer Pflegekasse und der gewählten Abrechnungsform ab. In vielen Fällen ist eine Direktabrechnung möglich. Alternativ können Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.
Je nach individueller Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:
- Haushaltshilfe
- Wohnungsreinigung
- Unterstützung im Alltag
- Einkaufsservice
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Betreuungsleistungen