Wir sind offiziell für den §45a Entlastungsbetrag anerkannt!

Nutzen Sie Ihren Anspruch für haushaltsnahe Dienstleistungen – wir übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse.

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Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Haushaltshilfe mit Pflegegrad einfacher als viele denken

Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen mit einem Pflegegrad ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung steht.

Mit diesem Budget können anerkannte Dienstleistungen wie Haushaltshilfe oder Unterstützung im Alltag finanziert werden.

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch nutzen können und unterstützen Sie bei der gesamten Abwicklung.

So einfach funktioniert die Unterstützung

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen. Wir begleiten Sie dabei von der ersten Beratung bis zur regelmäßigen Unterstützung im Alltag.

Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch, erklären Ihnen den Ablauf und unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, während wir uns um den Rest kümmern.

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Entlastungsbetrag, prüfen gemeinsam Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten – unverbindlich und persönlich.

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FAQ - Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsleistungen wie eine Haushaltshilfe oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro pro Monat. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Ja. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für eine anerkannte Haushaltshilfe eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Leistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann.

Das hängt von Ihrer Pflegekasse und der gewählten Abrechnungsform ab. In vielen Fällen ist eine Direktabrechnung möglich. Alternativ können Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.

Je nach individueller Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

  • Haushaltshilfe
  • Wohnungsreinigung
  • Unterstützung im Alltag
  • Einkaufsservice
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Betreuungsleistungen