Wir sind offiziell für den §45a Entlastungsbetrag anerkannt!

Nutzen Sie Ihren Anspruch für haushaltsnahe Dienstleistungen – wir übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse.

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Haushaltshilfe Kyritz über die Pflegekasse

Haushaltshilfe Kyritz über die Pflegekasse – Hublitz Gebäudereinigung

Haushaltshilfe Kyritz: einfacher als viele denken

Haushaltshilfe Kyritz über die Pflegekasse: Wer einen Pflegegrad hat, dem steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 € nach § 45a SGB XI zu wir klären Ihren individuellen Anspruch und übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Mit einem lokalen Team direkt vor Ort sind wir auch in Kyritz schnell für Sie erreichbar. Bekannt durch das Volkslied „Kyritz an der Knatter“ liegt die Stadt zwischen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin, wo wir Sie ebenso zuverlässig begleiten wie in unseren anderen Standorten.

Diese Leistungen deckt der Entlastungsbetrag ab

Als anerkannter Anbieter für Haushaltshilfe Kyritz  übernehmen wir nach § 45a SGB XI folgende Leistungen für Sie:

Die 131 € monatlich sind ein Gesamtbudget, das Sie frei auf diese anerkannten Leistungen verteilen können – zum Beispiel teils für Haushaltsreinigung, teils für Betreuung. Nicht genutztes Budget wird bis zu sechs Monate ins Folgejahr übertragen und verfällt zum 30. Juni.

Rund um Kyritz erstreckt sich die 23 Kilometer lange Kyritzer Seenkette, und die historische Altstadt mit ihren liebevoll restaurierten Fachwerkhäusern sowie dem Marktplatz rund um das alte Rathaus prägt bis heute das Stadtbild. Dank unseres lokalen Teams vor Ort betreuen wir hier Familien im Stadtgebiet ebenso zuverlässig und schnell wie in den umliegenden Ortsteilen.

So einfach funktioniert die Unterstützung

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Haushaltshilfe Kyritz unkompliziert in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie dabei von der ersten Beratung bis zur regelmäßigen Unterstützung im Alltag.

Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch, erklären Ihnen den Ablauf und unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, während wir uns um den Rest kümmern.

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe unkompliziert zu nutzen und übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

Gerne beantworten Ihre Fragen rund um den Entlastungsbetrag, prüfen gemeinsam Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten – unverbindlich und persönlich.

„Entlastungsbetrag Haushaltshilfe: So läuft die Abrechnung ab"

1. Rufen Sie uns an

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir besprechen Ihren Bedarf und klären, welche Pflegekasse Sie haben. Wir melden uns werktags meist innerhalb weniger Stunden zurück.

2. Anspruch & Formalitäten klären

Wir prüfen gemeinsam Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag und übernehmen die Abtretungserklärung sowie alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten Ihrer Zeit.

3. Ergebnisse geniessen

Ihre Entlastungsbetrag Haushaltshilfe startet mit festen Terminen und fester Ansprechperson. Wir rechnen monatlich direkt mit der Kasse ab – Sie erhalten nur eine Übersicht, keine Rechnung. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihr Budget.

Erfahrung

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Zufriedene Kunden

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Aktuell betreuen wir

Kunden
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FAQ - Entlastungsbetrag Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsleistungen wie eine Haushaltshilfe oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro pro Monat. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Ja. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für eine anerkannte Haushaltshilfe eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Leistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann.

Das hängt von Ihrer Pflegekasse und der gewählten Abrechnungsform ab. In vielen Fällen ist eine Direktabrechnung möglich. Alternativ können Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.

Je nach individueller Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

  • Haushaltshilfe
  • Wohnungsreinigung
  • Unterstützung im Alltag
  • Einkaufsservice
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Betreuungsleistungen