Wir sind offiziell für den §45a Entlastungsbetrag anerkannt!

Nutzen Sie Ihren Anspruch für haushaltsnahe Dienstleistungen – wir übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse.

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Haushaltshilfe Wittstock über die Pflegekasse

Haushaltshilfe Wittstock über die Pflegekasse – Hublitz Gebäudereinigung

Haushaltshilfe Wittstock: einfacher als viele denken

Haushaltshilfe Wittstock über die Pflegekasse: Wer einen Pflegegrad hat, dem steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 € nach § 45a SGB XI zu – wir klären Ihren individuellen Anspruch und übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Mit einem lokalen Team direkt vor Ort sind wir auch in Wittstock/Dosse schnell für Sie erreichbar. Bekannt für seine gut erhaltene mittelalterliche Stadtmauer – eine der besterhaltenen Norddeutschlands – und seine Geschichte als ehemalige Bischofsstadt ist Wittstock/Dosse für uns ein wichtiger Standort, an dem wir Sie genauso persönlich und zuverlässig begleiten wie in unseren anderen Orten. Egal ob in der historischen Altstadt oder den umliegenden Ortsteilen: Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Diese Leistungen deckt der Entlastungsbetrag ab

Als anerkannter Anbieter für Haushaltshilfe Wittstock übernehmen wir nach § 45a SGB XI folgende Leistungen für Sie:

Die 131 € monatlich sind ein Gesamtbudget, das Sie frei auf diese anerkannten Leistungen verteilen können – zum Beispiel teils für Haushaltsreinigung, teils für Betreuung. Nicht genutztes Budget wird bis zu sechs Monate ins Folgejahr übertragen und verfällt zum 30. Juni.

Wittstock/Dosse ist bekannt für seine beeindruckend gut erhaltene mittelalterliche Stadtmauer – eine der besterhaltenen Norddeutschlands – und seine Geschichte als ehemalige Bischofsstadt. Mit unserem lokalen Team vor Ort sind wir auch hier ebenso schnell und persönlich für Sie da wie in unseren anderen Standorten.

So einfach funktioniert die Unterstützung

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Haushaltshilfe Wittstock unkompliziert in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie dabei von der ersten Beratung bis zur regelmäßigen Unterstützung im Alltag.

Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch, erklären Ihnen den Ablauf und unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, während wir uns um den Rest kümmern.

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe unkompliziert zu nutzen und übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

Gerne beantworten Ihre Fragen rund um den Entlastungsbetrag, prüfen gemeinsam Ihren Anspruch und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten – unverbindlich und persönlich.

„Entlastungsbetrag Haushaltshilfe: So läuft die Abrechnung ab"

1. Rufen Sie uns an

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir besprechen Ihren Bedarf und klären, welche Pflegekasse Sie haben. Wir melden uns werktags meist innerhalb weniger Stunden zurück.

2. Anspruch & Formalitäten klären

Wir prüfen gemeinsam Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag und übernehmen die Abtretungserklärung sowie alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten Ihrer Zeit.

3. Ergebnisse geniessen

Ihre Entlastungsbetrag Haushaltshilfe startet mit festen Terminen und fester Ansprechperson. Wir rechnen monatlich direkt mit der Kasse ab – Sie erhalten nur eine Übersicht, keine Rechnung. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihr Budget.

Erfahrung

Jahre
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Zufriedene Kunden

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Aktuell betreuen wir

Kunden
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FAQ - Entlastungsbetrag Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsleistungen wie eine Haushaltshilfe oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro pro Monat. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Ja. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für eine anerkannte Haushaltshilfe eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Leistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann.

Das hängt von Ihrer Pflegekasse und der gewählten Abrechnungsform ab. In vielen Fällen ist eine Direktabrechnung möglich. Alternativ können Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.

Je nach individueller Situation können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

  • Haushaltshilfe
  • Wohnungsreinigung
  • Unterstützung im Alltag
  • Einkaufsservice
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Betreuungsleistungen