Haushaltshilfe über die Pflegekasse – Anspruch, Leistungen und Ablauf für Senioren und Menschen mit Pflegegrad
Martin Witt | Veröffentlicht am |

Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Ein sauberer und gut organisierter Haushalt ist ein wichtiger Bestandteil für Lebensqualität und Selbstständigkeit. Doch mit zunehmendem Alter, einer Erkrankung oder einem Pflegegrad können alltägliche Aufgaben schnell zur Belastung werden. Sie unterstützt dabei, den Haushalt zuverlässig zu führen und sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet und gewinnen mehr Zeit für die gemeinsame Zeit statt für Hausarbeit.
Gerade im Alltag sind es häufig die kleinen Dinge, die zunehmend schwerfallen: Staubsaugen, Wischen, Wäsche waschen oder Einkäufe erledigen. Mit professioneller Unterstützung lassen sich diese Aufgaben zuverlässig bewältigen, ohne dass die gewohnte Umgebung verlassen werden muss.
Was versteht man unter haushaltsnahen Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen alle regelmäßigen Tätigkeiten, die im Haushalt anfallen und den Alltag erleichtern. Sie dienen nicht nur der Sauberkeit, sondern tragen auch dazu bei, Sicherheit, Ordnung und Wohlbefinden im eigenen Zuhause zu erhalten.
Für viele ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen bedeutet eine Haushaltshilfe vor allem eines: mehr Lebensqualität. Statt sich körperlich zu überfordern, können alltägliche Arbeiten von geschulten Mitarbeitenden übernommen werden.
Dabei richtet sich die Unterstützung immer nach dem individuellen Bedarf. Manche benötigen lediglich Hilfe bei der Reinigung der Wohnung, andere wünschen eine umfassendere Unterstützung im Haushalt oder eine Kombination aus Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe über die Pflegekasse?
Eine Haushaltshilfe kann grundsätzlich von jedem in Anspruch genommen werden. Besonders häufig wird sie jedoch von Senioren sowie Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad genutzt.
Besteht mindestens Pflegegrad 1, können haushaltsnahe Dienstleistungen häufig über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter erbracht werden.
Die Prignitz Pflegeengel sind ein Angebot der Hublitz Gebäudereinigung GmbH & Co KG und als Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt. Dadurch besteht – je nach persönlichem Anspruch – die Möglichkeit einer direkten Abrechnung mit der Pflegekasse.
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro monatlich und kann bereits ab Pflegegrad 1 genutzt werden. Nicht genutzte Beträge können nach den geltenden Regelungen bis zu sechs Monate übertragen werden und verfallen anschließend zum 30. Juni des Folgejahres.
Stand 2026, ohne Gewähr. Gesetzliche Beträge und Regelungen können sich ändern.
Welche Leistungen umfasst unsere Haushaltshilfe?
Unsere Haushaltshilfe über die Pflegekasse orientiert sich an Ihrem persönlichen Bedarf. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören unter anderem:
- Reinigung der Wohnräume
- Staubsaugen und Wischen
- Reinigung von Küche und Bad
- Fensterreinigung
- Wäsche waschen
- Bügeln und Wäsche zusammenlegen
- Betten beziehen
- Einkäufe und Besorgungen
- Unterstützung bei der Haushaltsorganisation
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Betreuung und Alltagsbegleitung
- Beratung zu Zuschüssen für Tages- und Nachtpflege
- Beratung zum Kurzzeitpflege-Zuschuss
Welche Leistungen im Einzelfall über die Pflegeversicherung übernommen werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem individuellen Pflegegrad.
Unser Einsatzgebiet – regional und zuverlässig vor Ort
Als regionaler Anbieter kennen wir die Bedürfnisse der Menschen vor Ort. Unsere Mitarbeitenden unterstützen Pflegebedürftige und Senioren nicht nur in Perleberg, sondern im gesamten Landkreis Prignitz sowie im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Zu unserem Einsatzgebiet gehören unter anderem:
- Perleberg
- Wittenberge
- Pritzwalk
- Karstädt
- Bad Wilsnack
- Lenzen (Elbe)
- Meyenburg
- Kyritz
- Neuruppin
- Wittstock/Dosse
- Rheinsberg
- Fehrbellin
- Neustadt (Dosse)
- Lindow
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche Leistungen sinnvoll genutzt werden können und welche Unterstützung Ihren Alltag erleichtert.
Erfahrung und Vertrauen
Gerade bei der Beantragung eines Pflegegrades und der anschließenden Nutzung der Pflegeleistungen ist eine kompetente Beratung besonders wertvoll.
Die Prignitz Pflegeengel stehen für:
- 33 Jahre Erfahrung in der Region
- über 924 zufriedene Kunden
- 98 aktuell betreute Kunden
Unser Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zuverlässig zu begleiten – von der ersten Beratung bis zur regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Ablauf und Abrechnung
Nach einem bewilligten Pflegegrad unterstützen wir Sie bei den nächsten Schritten.
Der Ablauf ist unkompliziert:
- Persönliche Beratung zu Ihren Ansprüchen.
- Auswahl der passenden Unterstützungsleistungen.
- Individuelle Einsatzplanung.
- Regelmäßige Betreuung und Haushaltshilfe.
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Abrechnung ist unter anderem mit folgenden Pflegekassen möglich:
- AOK Nordost
- Barmer
- Techniker Krankenkasse
- DAK-Gesundheit
- IKK Brandenburg und Berlin
- Knappschaft
Erfahrung
Zufriedene Kunden
Aktuell betreuen wir
FAQ
Ja, die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags, sofern die Leistungen annerkannt und die Vorraussetzungen erfüllt sind. Das Budget beträgt monatlich 131,00 €.
Das hängt davon ab, ob es sich um ein anerkanntes Betreuungs – oder Entlastungsangebot handelt. Reine Freizeit – oder Fitnessangebote sind in der nicht über den Entlastungsbetrag finanzierbar.
Ja, der Entlastungsbetrag kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden aber das angesparte Budget verfällt mit Ablauf dieses Datums.
Nein, zumindest nicht direkt. Sicher werden Angehörige durch die Hilfe der Dienstleister entlastet, aber eine direkte Unterstützung ist nicht möglich.
Schreibe einen Kommentar